Themenvorschlag
Ist das Zeiterfassungs-Urteil ein Fort- oder Rückschritt?
Aktualitätsbezug
Urteil Bundesarbeitsgericht zur verpflichtenden Zeiterfassung
Headline
Pflicht zur Zeiterfassung für alle – für viele wie ein Ruf aus längst überwundenen Zeiten
Teaser
Das Bundesarbeitsgericht hat jüngst in einem Urteil klargestellt, was sich auf europäischer Ebene (Urteil EuGH 14.05.2019) bereits angedeutet hat: Die gesetzliche Verpflichtung zur Erfassung der Arbeitszeit – und zwar für alle Arbeitnehmer. In Zeiten von New Work, Homeoffice und mobilem Arbeiten klingt dies für viele wie ein Ruf aus längst überwunden geglaubten Zeiten. Längst sind die Vordenker einer modernen Arbeitswelt bei einem Work-Life-Blending statt einer Work-Life-Balance angekommen. Wenn aber Arbeit und Freizeit in einander verwoben sind, wie kann dann noch eine Dokumentation der Arbeitszeit sinnvoll stattfinden?
Thesen
- Nicht das Urteil ist ein Ruf aus der Vergangenheit, sondern das Arbeitsschutzgesetz dazu.
- Wir müssen dringend alte Formen der abhängig beschäftigten Erwerbsarbeit von modernen Formen der freien Sinnarbeit unterscheiden.
- Wir müssen dort einzugreifen, wo es tatsächlich ein Problem gibt.
Tipps
- Nicht abwarten, sondern gestalten
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind jetzt gefordert alte Vorstellungen zu Arbeit zu überdenken. - Was verstehen wir unter Arbeit?
Bevor wir uns Gedanken über die Dokumentation von Arbeitszeiten machen können, müssen wir zunächst klären, was wir heute unter Arbeit und Arbeitszeit verstehen. Wenn ein Abteilungsleiter an einer Netzwerkveranstaltung teilnimmt, ist das Arbeitszeit? Wenn dieser Anlass bis 22 Uhr geht, kommt er dann am anderen Tag erst ab 9 Uhr ins Büro? Angesichts von Vertrauensarbeitszeit, Homeoffice und mobilem Arbeiten erfolgt zunehmend ein Work-Life-Blending, also ein ineinander Verschwimmen von Lebens- und Arbeitszeit. Wie soll da eine Messung der Arbeitszeit noch Sinn ergeben? Wie gehen wir dann mit ehrenamtlicher Arbeit um? Ist das keine Arbeit? - Konzentration auf Problemfälle
Das Arbeitszeitgesetz ist um Aspekte zu erweitern, die ausdrücklich moderne Formen der Arbeit mit Homeoffice, mobilem Arbeiten und vor allem Vertrauensarbeitszeit ermöglichen. Dafür müssen wir uns zunächst von dem Irrtum lösen Zeit und Beitrag zur Wertschöpfung würden eine feste Relation bilden. Ein Arbeitsverhältnis muss auch ohne den Faktor Zeit begründet werden können. An die Stelle der Zeit ist eine Vereinbarung über die gegenseitigen Erwartungshaltungen und Ergebnisse zu stellen. Zusätzlich bedarf es einer Möglichkeit Ausbeutung durch die aktive Nutzung des Hinweisgeberschutzgesetzes zu verhindern. Gegen Selbstausbeutung helfen nur die Arbeit am Selbstwertempfinden und die Achtsamkeit der Umgebung.
Experte
- Dipl.-Wirtsch.-Ing. Gunnar Barghorn
- Jahrgang 1967
- Seit 1998 Unternehmer
- Metallhandwerksunternehmen mit 100 Mitarbeitenden
- Buchautor „Der Humanunternehmer – neue Leichtigkeit für Unternehmen“
Kontaktdaten
- Telefon: 0163-3980810
- Mail: gunnar@humanunternehmer.de
- Adresse: Am Sieltief 1, 26919 Brake
- Web: https://www.humanunternehmer.de
War diese Anregung für dich interessant? Möchtest du auch künftig keinen neuen Blogartikel verpassen und obendrein regelmäßig einen exklusiven Alltags-Tipp von mir erhalten? Dann empfehle ich dir meinen Newsletter zu abonnieren.
Weitere Artikel
Gunnar Barghorn
Dein Vortrag für mehr
Leichtigkeit in Deinem
Unternehmen.